Gesamtschule Schwerte - Umweltmanagementsystem
Im Rahmen des Öko-Audits 1997 hat eine Projektgruppe unter Beteiligung
des Schulleiters die Vorstellungen erarbeitet, wie der Umweltschutz in der
Gesamtschule Schwerte organisiert werden müsste,
um die aufgedeckten Schwachstellen zu überwinden.
Umweltmanagementsystem
Wichtige Ebenen, auf denen Umweltaufgaben wahrgenommen werden
sollen, sind:
- Die Schulkonferenz als oberste Managementebene trifft
die grundlegenden Entscheidungen. Sie beschließt den
Aufbau eines Umweltmanagementsystems, legt die Umweltpolitik,
die Umweltziele und das Umweltprogramm fest.
- Die Schulleitung steuert den Prozess, der dazu führt,
daß die Schule umweltgerechter wirtschaftet. Die Aufgaben
werden einem Umweltmanager übertragen. Er ist die zentrale
Kontaktstelle im Prozeß.
- Die in den Teams organisierten Lehrer bemühen
sich selbst um umweltgerechtes Verhalten. Sie leiten die Schüler
bei ihren Aufgaben an (s. unten), sie vermitteln Umweltfragen
im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit.
- Alle Schüler sind zu umweltgerechtem Verhalten
aufgerufen. So kann bspw. eine getrennte Abfallsammlung nur
erfolgreich sein, wenn alle mitarbeiten. Zudem sollten die
Schüler in den Klassen Umweltdienste übernehmen,
die bspw. darauf achten, daß beim Verlassen der Unterrichtsräume
das Licht ausgeschaltet und Türen und Fenster geschlossen
werden.
- Besondere umweltrelevante Aufgaben können Schüler
in der Umwelt-AG und in der Schülervertretung übernehmen.
- Der Hausmeister und die Reinigungskräfte als
das technische Personal müssen einbezogen werden.
- Schließlich ist ein reger Austausch mit dem Schulträger,
der Stadt Schwerte, notwendig. Die Stadt bewirtschaftet
die Schule, betreibt die Heizung und kann damit wesentliche
Weichenstellungen für den Umweltschutz vornehmen. Zudem
hat die Stadt ein ökonomisches Interesse daran, daß
die Schule sparsam wirtschaftet.
Mehr Informationen über unser Umweltmanagementsystem
Hintergrund: EMAS-Verordnung
Das Umweltmanagementsystem ist entsprechend
der EMAS-Verordnung "der Teil des gesamten übergreifenden
Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Zuständigkeiten,
Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und
Mittel für die Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik
einschließt".
In der EMAS-Verordnung wird nicht vorgegeben, wie ein
Umweltmanagementsystem aussehen soll. Statt dessen wird definiert,
welche Funktionen (Aufgaben) es erfüllen muß.
Es wäre auch nicht zweckmäßig, auf europäischer
Ebene festzulegen, wie diese Funktionen in einem konkreten Betrieb
oder in einer konkreten Schule realisiert werden sollen.
Diese Aufgaben werden im Anhang I B EMAS-Verordnung detailliert
vorgegeben. Das Umweltmanagementsystem muss so ausgestattet,
angewandt und aufrechterhalten werden, dass es folgende Funktionen
realisieren kann:
- Umweltpolitik, Umweltziele und Umweltprogramme müssen
in regelmäßigen Zeitabständen von der höchsten
geeigneten Managementebene festgelegt, überprüft
und ggf. angepasst werden.
- Organisatorische und personelle Voraussetzungen
sind zu schaffen. Die den Umweltschutz betreffenden Verantwortungen
und Befugnisse müssen festgelegt werden. Ein Managementvertreter
soll zur Anwendung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems
befugt werden und die entsprechenden Verantwortungen bekommen.
Das Personal ist entsprechend zu informieren und zu bilden,
die interne und externe Kommunikation zu Umweltfragen ist gezielt
aufzubauen.
- Auswirkungen auf die Umwelt müssen detailliert
bewertet und registriert werden. Hierzu werden ausführliche
Anforderungen - insbesondere die zu untersuchenden Sachverhalte
- vorgegeben.
- Die Aufbau- und Ablaufkontrolle ist systematisch auf
Umweltfragen auszudehnen. Die Funktionen, Tätigkeiten
und Verfahren, die sich auf die Umwelt auswirken oder auswirken
können und für die Politik und Ziele relevant sind,
sollen ermittelt werden. Sie sind zu planen und zu kontrollieren,
z. B. indem dokumentierte (schriftliche) Arbeitsanweisungen
erarbeitet und angewendet werden. Es ist dafür zu sorgen,
dass bei Nichteinhaltung der Umweltpolitik, der Umweltziele
oder Umweltnormen entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen
werden.
- Dokumentation: Das Umweltmanagement ist zu dokumentieren.
- Umweltbetriebsprüfungen sind zu realisieren.
Sie dienen dazu, zu untersuchen, ob die Umweltmanagementtätigkeiten
mit dem Umweltprogramm in Einklang stehen und effektiv durchgeführt
werden und wie wirksam das Umweltmanagementsystem für
die Umsetzung der Umweltpolitik des Unternehmens ist. Hierzu
werden im Anhang II der EMAS-Verordnung ausführliche Hinweise
gegeben.
Zu allen diesen Aufgaben werden in dem Bericht, den das Umweltbüro
Nord e.V. erarbeitet hat, Aussagen getroffen. Im Rahmen dieser
Internet-Präsentation soll nur der Bereich Organisation
und Zuständigkeiten skizziert werden, der auch in dem Seminar
den größten Raum eingenommen hat. |