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Unesco-Dekade

Gesamtschule Schwerte - Umweltmanagementsystem

Im Rahmen des Öko-Audits 1997 hat eine Projektgruppe unter Beteiligung des Schulleiters die Vorstellungen erarbeitet, wie der Umweltschutz in der Gesamtschule Schwerte organisiert werden müsste, um die aufgedeckten Schwachstellen zu überwinden.

Umweltmanagementsystem

Wichtige Ebenen, auf denen Umweltaufgaben wahrgenommen werden sollen, sind:

Mehr Informationen über unser Umweltmanagementsystem

Hintergrund: EMAS-Verordnung

Das Umweltmanagementsystem ist entsprechend der EMAS-Verordnung "der Teil des gesamten übergreifenden Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und Mittel für die Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik einschließt".

In der EMAS-Verordnung wird nicht vorgegeben, wie ein Umweltmanagementsystem aussehen soll. Statt dessen wird definiert, welche Funktionen (Aufgaben) es erfüllen muß. Es wäre auch nicht zweckmäßig, auf europäischer Ebene festzulegen, wie diese Funktionen in einem konkreten Betrieb oder in einer konkreten Schule realisiert werden sollen.

Diese Aufgaben werden im Anhang I B EMAS-Verordnung detailliert vorgegeben. Das Umweltmanagementsystem muss so ausgestattet, angewandt und aufrechterhalten werden, dass es folgende Funktionen realisieren kann:

  1. Umweltpolitik, Umweltziele und Umweltprogramme müssen in regelmäßigen Zeitabständen von der höchsten geeigneten Managementebene festgelegt, überprüft und ggf. angepasst werden.
  2. Organisatorische und personelle Voraussetzungen sind zu schaffen. Die den Umweltschutz betreffenden Verantwortungen und Befugnisse müssen festgelegt werden. Ein Managementvertreter soll zur Anwendung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems befugt werden und die entsprechenden Verantwortungen bekommen. Das Personal ist entsprechend zu informieren und zu bilden, die interne und externe Kommunikation zu Umweltfragen ist gezielt aufzubauen.
  3. Auswirkungen auf die Umwelt müssen detailliert bewertet und registriert werden. Hierzu werden ausführliche Anforderungen - insbesondere die zu untersuchenden Sachverhalte - vorgegeben.
  4. Die Aufbau- und Ablaufkontrolle ist systematisch auf Umweltfragen auszudehnen. Die Funktionen, Tätigkeiten und Verfahren, die sich auf die Umwelt auswirken oder auswirken können und für die Politik und Ziele relevant sind, sollen ermittelt werden. Sie sind zu planen und zu kontrollieren, z. B. indem dokumentierte (schriftliche) Arbeitsanweisungen erarbeitet und angewendet werden. Es ist dafür zu sorgen, dass bei Nichteinhaltung der Umweltpolitik, der Umweltziele oder Umweltnormen entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
  5. Dokumentation: Das Umweltmanagement ist zu dokumentieren.
  6. Umweltbetriebsprüfungen sind zu realisieren. Sie dienen dazu, zu untersuchen, ob die Umweltmanagementtätigkeiten mit dem Umweltprogramm in Einklang stehen und effektiv durchgeführt werden und wie wirksam das Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Umweltpolitik des Unternehmens ist. Hierzu werden im Anhang II der EMAS-Verordnung ausführliche Hinweise gegeben.

Zu allen diesen Aufgaben werden in dem Bericht, den das Umweltbüro Nord e.V. erarbeitet hat, Aussagen getroffen. Im Rahmen dieser Internet-Präsentation soll nur der Bereich Organisation und Zuständigkeiten skizziert werden, der auch in dem Seminar den größten Raum eingenommen hat.