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Unesco-Dekade

Umweltbüro Nord e.V.: Leitbild

Achtung! Das ist eine Archiv-Seite! Das Umweltbüro hat sich im Jahr 2023 umbenannt, heißt jetzt „Umweltprojekte Nord e.V.“ und präsentiert sich jetzt auf https://umweltprojekte-nord.de

Unser satzungsgemäßer (und vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter) Vereinszweck ist der Schutz der Umwelt.

Wir wollen (damit) eine ökologische, faire und sozial gerechte Gesellschaft mitgestalten.

Wir setzen diese Ziele in unseren Projekten, Dienstleistungen und Aktionen sowie in unserem Vereinsleben um. Dabei fokussieren wir uns auf Umweltbildung und -information in zukunftsrelevanten Themenfeldern wie Umwelt- und Klimaschutz, Energie, Konsum und Lebensstile, Naturschutz.

Wir

Umweltbüro Nord e.V.: Ethische Leitlinien

Wir sind davon überzeugt, dass Ziele, Arbeitsinhalte und Mittel eine schlüssige Einheit bilden müssen. Uns ist zudem bewusst, dass in einem Verein mit einem sehr begrenzten Budget und einem „nur“ ehrenamtlichen Vorstand praktikable und „schlanke“ Lösungen gefunden werden müssen, um diese Einheit herzustellen. Wir gestalten daher unsere Arbeit – und insbesondere unsere Außenbeziehungen – nach folgenden Leitlinien:

Finanzierung

Als gemeinnütziger Verein leisten wir unsere Arbeit überwiegend in Form von Projekten, die von Dritten – insbesondere von Stiftungen bzw. staatlichen Institutionen – finanziert werden. Auch Spenden oder ggf. Sponsoringmittel, Preisgelder bei Wettbewerben etc. können zur Finanzierung unserer Arbeit beitragen.

Derartige Beziehungen zu Partnern sind für uns essenziell – und zugleich hoch sensibel. Sie können Abhängigkeiten schaffen. Sie können dazu führen, dass unser gutes Image auf den Geber transferiert wird bzw. dass das Image des Geldgebers auf unseren Verein „abfärbt“ – dies ist nicht prinzipiell kritisch, wohl aber, wenn es für „Greenwashing“ genutzt wird. Ferner ist die Frage interessant, ob unser Verein evtl. das Handeln des Geldgebers beeinflussen kann.

Der Vereinsvorstand3 prüft daher vorab – also vor einer Antragstellung oder Kooperation –, ob ein potenzieller Geldgeber zu uns passt. Dabei wenden wir das Prinzip der Beweislastumkehr an, d.h. ein potenzieller Geldgeber bekommt von uns eine Checkliste mit Kriterien vorgelegt und muss sich dazu positionieren. Bei Unternehmensstiftungen prüfen wir auch das dahinter stehenden Unternehmen; bei Preisen/Wettbewerben auch die dahinter stehenden Geldgeber.

Bei negativem Ergebnis – d.h. wenn auch nur ein „hartes“ Ausschlusskriterium (No. 1 und 3) zutrifft oder wenn die „weichen“ Ausschlusskriterien (No. 2) gegenüber den positiven Kriterien (No. 4) überwiegen – nehmen wir kein Geld entgegen.

Checkliste für potenzielle Geldgeber

Kriterien

Ja

Nein

(1) Können Sie ausschließen, dass Ihre Organisation4 Geld verdient mit der Produktion bzw. dem Einsatz von / der Forschung für

  • Waffen und anderen Rüstungsgütern

  • Atomenergie

  • Gentechnik (landwirtschaftlich, medizinisch, etc.)

  • Patentierung von Leben

  • legalen und illegalen Drogen (inkl. Tabak und Alkohol)

(2) Können Sie ausschließen, dass Ihre Organisation Geld verdient mit der Finanzierung oder mit dem Transport der unter (1) genannten Produkte bzw. Technologien?

(3) Können Sie ausschließen, dass in Ihrer Organisation zum Einsatz kommen

  • Kinderarbeit, Kindesmissbrauch

  • jede Art der Ausbeutung

  • Missachtung von Gleichberechtigung

  • extremistische, menschenverachtende, rassistische oder sonstwie verfassungsfeindliche Positionen und Strukturen

  • Nahrungsmittelspekulation

  • Tierquälerei

  • Gewalt

  • Zerstörung von Lebensräumen, Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten

  • Korruption

(4) Fördern Sie mit / in Ihrer Organisation

  • regionale Wirtschaftskreisläufe

  • ökologisches und faires Wirtschaften

  • die strukturelle Integration des Umweltschutzes (z.B. Umweltmanagement nach EMAS oder ISO 14.000)



 

Aufträge

In begrenztem Umfang sind wir wirtschaftlich tätig, d.h. wir erbringen Dienstleistungen bzw. liefern Produkte gegen Bezahlung.

Der Vereinsvorstand prüft individuelle Aufträge (z.B. Beratung, Konzepterstellung) vor Vertragsabschluss gründlich auf Übereinstimmung mit unserem Leitbild. Es muss erkennbar sein, dass der Auftrag im positiven Sinne zur Verwirklichung unseres Leitbildes beiträgt und dass keine Widersprüche zu einzelnen Punkten des Leitbildes entstehen (können). Bei negativem Ergebnis wird der Auftrag abgelehnt.

Wenn unsere „Standard“-Leistungen nachgefragt werden (z.B. Kauf unserer Lehrmaterialien, Buchung unserer Veranstaltungen) gilt diese Prüfung als positiv.

Eine Prüfung des Auftraggebers ist demgegenüber nachrangig.

Kooperationen

Wir arbeiten in Netzwerken, Projektgemeinschaften oder Gremien eng und gleichberechtigt mit vielen unterschiedlichen Partnern zusammen. Als kleiner Verein eröffnen wir uns damit zusätzliche Möglichkeiten, Aktivitäten zu realisieren oder Entwicklungen mitzugestalten. Im Gegenzuge bringen wir u.a. unser Engagement, unsere Glaubwürdigkeit und unsere schlanke Struktur, die schnelle und flexible Entscheidungen ermöglicht, ein. Den Rahmen für derartige Kooperationen können geförderte Projekte, bezahlte Aufträge oder unser ehrenamtliches Engagement bilden.

Ein solches Engagement ist sensibel, weil es zur Mitverantwortung für die Positionen, die Arbeit und Ergebnisse der Kooperation führt – auch wenn diese evtl. unserem Leitbild zuwider laufen.

Der Vereinsvorstand5 prüft entsprechende Kooperationen vorab nach folgenden Kriterien:

  1. Was ist der Auftrag des Gremiums, bzw. was ist unser Auftrag als Kooperationspartner?
    Hieraus ergibt sich eine erste grundsätzliche Entscheidung über die Mitwirkung.
  2. Wer arbeitet noch in dem Gremium mit?
    Die Ausschlusskriterien, die wir bei der Finanzierung unseres Vereins haben, kommen hier nicht so strikt zur Anwendung; wir wägen vielmehr unser Gestaltungsinteresse gegenüber möglichen Risiken – etwa für Positionen vereinnahmt zu werden, die unserem Leitbild zuwider laufen – ab.
    Auch das fließt in unsere grundsätzliche Entscheidung über die Mitwirkung ein.
  3. Was sind die Arbeitsergebnisse und wie werden diese genutzt?
    Wir bemühen uns in dem jeweiligen Gremium um konstruktive Lösungen.
    Wenn das Gremium mehrheitlich zu Ergebnissen kommt, die wir ablehnen, vertreten wir unseren abweichenden eigenen Standpunkt offensiv und machen ihn aktenkundig (z.B. in Protokollen, Berichten, Gegendarstellung, Pressemitteilung, Website etc.).
    Im Extremfall legen wir die Mitarbeit nieder.6

Einkauf

Wir kaufen Material, Energie, Lebensmittel oder Dienstleistungen ein und können so – in begrenztem Maße – als Käufer eine nachhaltige Wirtschaftsweise fördern, die Steuerungsfunktion des Geldes nutzen und Vorbild für Vereinsmitglieder, Partner oder die Öffentlichkeit sein.

Die in den jeweiligen Struktureinheiten des Vereins für den Einkauf zuständigen Personen prüfen daher die zu beschaffenden Produkte, Materialien oder Dienstleistungen nach folgenden Kriterien:

Nach Möglichkeit werden „rundum gute“ Produkte (z.B. bio und regional) ausgewählt; ansonsten ist eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung erfüllter und nicht erfüllter Kriterien erforderlich.

Logo Einfach jetzt machenWir akzeptieren dabei Mehrkosten gegenüber traditionellen Produkten. Wir nutzen Kostenvorteile (z.B. Langlebigkeit) offensiv.

Der Vorstand sichert ab, dass diese Kriterien allen Mitstreitern im Verein bekannt sind und von ihnen angewendet werden; dazu macht er ggf. auch konkrete Einzelfallvorgaben (Festlegung auf konkretes Produkt).

Eine Prüfung des Händlers findet hingegen nicht statt.

Im Herbst 2018 sind wir der Kampagne www.einfach-jetzt-machen.de beigetreten.

Ideelle Unterstützung

Wir empfangen gelegentlich ideelle Unterstützung für unsere Arbeit – z.B. in Form von Auszeichnungen. Auch diese Form der Außenbeziehungen ist sensibel, da dadurch eine Nähe zwischen dem Unterstützer und uns hergestellt und öffentlich kommuniziert wird; im ungünstigen Falle geben wir so unseren guten Namen für „Greenwashing“ her.

Der Vereinsvorstand prüft daher in enger Abstimmung mit den jeweiligen Projektverantwortlichen potenzielle Unterstützer vorab nach den gleichen strengen Kriterien, wie wir sie bei der Finanzierung anlegen.

Bei einem negativen Prüfergebnis wird eine ideelle Unterstützung nicht beantragt, bzw. – wenn sie und ohne Antrag zuteil wird – abgelehnt.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit nutzen wir Medien Dritter – z.B. wenn wir Presseinformationen versenden, oder externe Websites verlinken. Hierbei achten wir darauf, dass unsere Informationen nicht in einen falschen Kontext geraten, der unsere Botschaften verfälschen könnte.

Wir nutzen alle gängigen Medien (Tageszeitungen, Fachpresse, Radio, TV...) ohne spezielle Prüfung – wir gehen davon aus, dass unsere Inhalte für sich sprechen. Im Falle einer grob missbräuchlichen Verwendung unserer Informationen machen wir von dem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch.

Wir schalten Links auf Seiten Dritter nur nach Prüfung der jeweiligen Seite. Wir überprüfen diese Links gelegentlich erneut und entfernen sie bei einer nicht zu vertretenden Änderung der verlinkten Website.

1u.a. Offenlegung des Erkenntnisinteresses, sachgerechte Anwendung von Methoden, Transparenz hinsichtlich Methoden und Quellen, Trennung von Fakten und Wertungen, kommunikative Validierung von Ergebnissen

2z.B. Ehrenamt, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst...

3ggf. Zuarbeit durch den jeweiligen Projektverantwortlichen

4„Organisation“ ist ein Überbegriff, der im konkreten Fall z.B. durch „Unternehmen“, „Stiftung“, „Einrichtung“ ersetzt wird.

5in engem Austausch mit den jeweiligen Projektverantwortlichen

6Das ist u.U. schwierig bei Vertragssituation in bezahlten Projekten.