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Unesco-Dekade

Land unter... Hochwasser und Umweltbildung

Schritt 6 - Konsequenzen??

Gliederung dieser Seite

Und dann? Welche Konsequenzen werden gezogen?

Details

Fluss-Auen aufgeben, Flussausbau stoppen?!

Sollte als Konsequenz der Flutkatastrophe des Jahres 2002 der Elbeausbau (für die Schifffahrt) gestoppt werden? Diese und ähnliche Fragen sind auch für andere Flüsse aktuell.

  • "Wirksamer Hochwasserschutz beinhaltet in erster Linie den Verzicht auf Ausbaumaßnahmen, die nachhaltig in das Abflussregime eingreifen." (UBA)
    Das Umweltbundesamt (UBA) ist in seinen Aussagen eindeutig. Demnach sollten alle aktuell geplanten Flussausbau-Maßnahmen kritisch überprüft und ggf. aufgegeben werden. Dies betrifft übrigens auch Eingriffe zum Bau von Wasserkraftanlagen! An zweiter Stelle steht, "Retentionsflächen" (natürliche Überschwemmungsgebiete) wiederzugewinnen. Optimal hierzu ist es, Deiche vom Fluss weg zu verlegen und somit Auen wieder entstehen zu lassen. Die Schaffung von Poldern, also vollständig eingedeichten Flächen, die nur bei schwerem Hochwasser überflutet werden und ansonsten anderweitig genutzt werden, wird als weniger optimal angesehen. Für die Verkehrswirtschaft wird auf die Stärkung des Schienenverkehrs gesetzt.
  • Für einen Stopp der Pläne zum Ausbau der Elbe macht sich im Sommer 2002 - neben den Umweltverbänden - u.a. Sachsens Umweltminister Steffen Flath (CDU) stark.
    Gegenstimmen kommen u.a. von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) oder Sachsen-Anhalts CDU/FDP-Regierung. Aus dem Bundesverkehrsministerium verlautete, es gehe bei den Elbe-Plänen überwiegend nicht um einen Ausbau sondern um Instandhaltungsarbeiten. Staustufen oder Betonierungen seien nicht geplant. Ziel sei die Wiederherstellung des früher vorhandenen Zustandes. Ausbaumaßnahmen sind demnach im Wesentlichen nur auf der Stadtstrecke Magdeburg und auf der «Reststrecke bei Dörnitz» vorgesehen.
    Die geplanten Baumaßnahmen an der Elbe werden nach Informationen der ARD-«Tagesschau» und der Berliner «tageszeitung» (taz) von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Frage gestellt. Der Regierungschef habe Verkehrsminister Bodewig im Kabinett nahe gelegt, den Ausbau der Elbe zu überprüfen und sich für weitere Überflutungsräume ausgesprochen.
    (Quelle: http://www.vistaverde.de/news/Politik/0208/22_elbausbau.htm)
  • Der BUND fordert nach dem Hochwasser von 2002, die Donau-Staustufenpläne zwischen Vilshofen und Straubing aufzugeben und den Elbeausbau zu stoppen. "Vorbeugender Hochwasserschutz heißt, den Flüssen endlich mehr Raum zu geben. Die für den Flussausbau an Elbe und Donau verplanten rund eine Milliarde Euro müssen für Deichverlegungen und Überschwemmungsflächen eingesetzt werden. Außerdem fordert der BUND das Bauen in hochwassergefährdeten Bereichen generell zu verbieten und Ausgleichsflächen für bereits bebaute Flächen zu schaffen." (www.bund.net/)
  • Am 5.9.2002 melden die Nachrichten, dass sich die Bundesregierung und die betroffenen Länder darauf geeinigt haben, den Elbeausbau vorerst zu stoppen und die Pläne einer tieferen Prüfung zu unterziehen. Zudem sollten in von Überschwemmung bedrohten Gebieten keine neuen Baugebiete ausgewisen werden. Hierfür allerdings sind die Kommunen zuständig, die an diesem Konsens zunächst nicht beteiligt waren.
  • Bereits anlässlich der dramatischen Oderflut von 1997 hatten sich BUND und WWF dafür ausgesprochen, langfristig den Flüssen ihre Überschwemmungsgebiete zurückzugeben, d.h. Siedlungs- und Industriestandorte in den Auengebieten aufzugeben. Auch ein Vertreter der Versicherungswirtschaft wird mit ähnlichen Gedanken zitiert: Wolfgang Kron, Hochwasserexperte der Münchner Rückversicherung: "Das Oderbruch war eigentlich ein natürliches Überflutungsgebiet. Es sollte vom Katastrophenschutz her gesehen, auch wieder ein Flutgebiet werden". (www.akwasser.de/ Materialsammlung zum Oderhochwasser 1997)

Stadt- und Landschaftsplanung

Folgende Maßnahmen können den Hochwasserschutz unterstützen (Auswahl, nach UBA):

  • Raum beanspruchende (Bau-)Maßnahmen bzw. die Pläne dazu sollten auf ihre Erforderlichkeit und auf ihre Konsequenzen für den Anfall von Oberflächenwasser untersucht werden. Hierbei sollten die im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung festgeschriebenen Anforderungen gelten. Das umweltpolitische Mindestziel sollte sein, den gesamten Oberflächenwasserabfluss nicht zu erhöhen (Verschlechterungsverbot).
  • Landwirtschaftliche Flächen sollten durch einen Gewässerrandstreifen von Gewässern abgegrenzt sein; entsprechende Forderungen sollten Einzug in landwirtschaftliche Förderprogramme und Entwicklungskonzepte finden.
  • Flächen- und ressourcenschonende Siedlungs- und Bauweisen sind anzustreben. Die öffentliche Hand hat darauf Einfluss, u.a. durch
    • die Festlegung, welche Nutzungen wo geplant werden bzw. erlaubt sind
    • den Grundstückszuschnitt oder
    • Vorgaben zur Bebauung und zum Gebäude.
  • Als konkrete praktische Maßnahmen, mit denen die Kommunen den Oberflächenwasserabfluss reduzieren können, werden u.a. genannt:
    • kompakte Bauweise mit geringem Grundstücksflächenbedarf
    • nicht versiegelnde Befestigungen wie z.B. Rasengittersteine für Parkplätze
    • nur so viel Grundstücksfläche überbauen, dass das gesamte Regenwasser dennoch auf dem Grundstück versickern kann
    • Förderung der Regenwassernutzung und -versickerung (z.B. auch entsprechende Gestaltung kommunaler Satzungen - diese be- oder verhindern nämlich in vielen Fällen die Regenwassernutzung)
    • Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung (durch Förderprogramme, entsprechende Planungen oder Verpflichtung der Grundstückseigentümer in den Bebauungsplänen)
    • Versickerung des Oberflächenwassers von wenig benutzten Straßen neben dem Straßenkörper
    • Entsiegelung von Flächen, die nicht (mehr) versiegelt sein müssen.
  • Natürliche Überschwemmungsgebiete sollten von jeglicher Bebauung und Infrastruktur - auch von Verkehrswegen - freigehalten werden.

Das planerische und umweltrechtliche Instrumentarium für einen vorbeugenden Hochwasserschutz ist in der UBA-Studie sehr detailliert ausgeführt.

Wie reagiert die Politik auf das Hochwasser 2002?

  • Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 will die Bundesregierung eine nationale Flusskonferenz einberufen. Sie soll sich mit Strategien des Hochwasserschutzes von der Quelle bis zur Mündung befassen.
    (Quelle: http://www.vistaverde.de/news/Politik/0208/21_flusskonferenz.htm)
  • 2003 verabschiedete die Bundesregierung ein 5-Punkte-Programm "Arbeitsschritte zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes". Die Bundesregierung will u.a. gemeinsam mit den Ländern den Flüssen mehr Raum geben, Hochwasser dezentral zurückhalten und die Siedlungsentwicklung so steuern, dass künftige Schäden verringert werden. Die internationale Zusammenarbeit soll verbessert und der Flussausbau für die Schifffahrt überprüft werden.
  • Im Sommer 2004 beschloss der Bundestag ein neues Hochwasserschutzgesetz. Ziel ist, den Flüssen mehr Raum zu geben. Dazu müssen u.a. die Länder Überschwemmungsgebiete festsetzen - das sind Gebiete, die bei starkem Hochwasser überflutet werden können und dürfen; in diesen Gebieten dürfen z.B. keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden. In den Abflussbereichen von Überschwemmungsgebieten wird spätestens 2013 der Ackerbau eingestellt, um Erosionsgefahren zu vermindern. Unter http://www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/4395.php: informiert das Bundesumweltministerium über das Hochwasserschutzgesetz, auch mit Download des Gesetzestextes.

Wie hat die Politik auf frühere Hochwasserkatastrophen reagiert?

  • Aufgrund der "Jahrtausendflut" an der Oder (1997) wollten Polen, Tschechien, die BRD sowie die Europäische Union (EU) einen Aktionsplan Hochwasser erstellen. Damit sollte die Hochwassergefahr an der Oder - primär durch naturnahe Maßnahmen - verringert werden. Was ist daraus geworden?
    Der brandenburgische Umweltminister Matthias Platzeck (SPD) forderte damals, der Oder künftig wieder mehr Überlauffläche zu geben. In allen drei Anrainerländern müßten Stellen gesucht werden, wo Deiche zurückverlegt und Betriebe aus den Auen herausgenommen werden können. Die WWF-Forderung, das Oderbruch wieder zum Überflutungsgelände umzufunktionieren, ging aber auch Platzeck zu weit: Dem Fluß sein altes Bett im Oderbruch zurückzugeben, komme "wirklich nicht in die Tüte" (FR, 7.8.97). (Im Zusammenhang mit der geplanten Ausarbeitung eines Aktionsplans gegen das Oderhochwasser hat die Bundesreaktorministerin auf die Vorgaben der 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zum naturnahen Hochwasserschutz hingewiesen:
    "In der seit 19. November 1996 geltenden Fassung des WHG werden Überschwemmungsgebiete an Flüssen zur Pflicht sowie ihre Festsetzung durch die Länder von Bundesrecht zwingend vorgegeben. So weit wie möglich sollen dabei ehemalige Überschwemmungsgebiete wiedergewonnen werden. Erstmals wird im Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich die Verpflichtung verankert, Gewässer grundsätzlich in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In keinem Fall dürfen durch einen Gewässerausbau die Hochwassergefahren verschärft, insbesondere natürliche Rückhalteflächen - vor allem in den Auen - zerstört werden. Die Niederschläge sollen jedoch schon möglichst in der Fläche zurückgehalten werden. Daher müssen die Bodenversiegelung begrenzt, die ortsnahe Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser gefördert und die Überschwemmungsgebiete freigehalten werden" (PM BMU, 4.8.97). (www.akwasser.de/ Materialsammlung zum Oderhochwasser 1997)
  • Nach den Hochwassern des Jahres 1998 verlangte die NRW-Umweltministerien Bärbel Höhn (wie schon 1995 ihr SPD-Vorgänger Matthisen), daß die Oberlieger am Rhein endlich ihre Hausaufgaben machen sollten. Insbesondere mahnte sie den Bau des Hochwasserrückhaltepolders Trebur in Südhessen an. Dort wehrt sich seit Jahren eine Bürgerinitiative (BI) gegen den Bau des Polders. Die dortige BI verweist darauf, daß man 20 Jahre lang erfolgreich gegen die Ansiedlung von Atomkraftwerken und Raffinerien in der ehemaligen Rheinaue gekämpft habe. Und jetzt sei man nicht bereit, das mühsam freigehaltene Terrain im Hochwasser absaufen zu lassen. (www.akwasser.de/ Materialsammlung zum Hochwasser 1998)
  • Jürgen Trittin erwartet, daß der Bund "langfristig" die Kompetenzen für die Hochwasservorsorge von den Ländern übernehmen wird. Er kritisierte, die Länder wachten eifersüchtig über ihre Zuständigkeiten und nähmen sogar bereitstehende Bundesmittel nicht in Anspruch. Das BMU würde demnach gerne die gesamten Flußräume unter Schutz stellen, was aber zu erheblichen Konflikten z.B. mit Anrainergemeinden, die diese Flächen nutzen (wollen) führen würde..
    (Quelle: www.akwasser.de/ Materialsammlung zum Hochwasser 1998)

Hochwasser und Bundestagswahl

  • Einfluss auf politische Stimmung
    Bundeskanzler Gerhard Schröder und die SPD profitierten von ihrem in der Bevölkerung als positiv eingeschätzten Krisenmanagement. Nach dem aktuellen ZDF-Politbarometer holte die SPD bei der »Sonntagsfrage« mit 38 Prozent um 2 Prozentpunkte auf und lag nur noch leicht hinter der Union, die auf 39 Prozent kam (minus 2 Punkte).
    (www.stern.de/, 25.8.2002)
  • Andere Akzente setzen einige Politiker von SPD, Union, FDP und Grünen: Sie fordern die Einstellung des Wahlkampfes, um Kosten zu sparen und das Geld den Opfern der Hochwasser-Katastrophe zu spenden. Der NDR zitiert hierzu den sächsischen SPD-Bundestagsabgeordnete Richard Schuhmann, den CSU-Abgeordneten Benno Zierer und den brandenburgischen FDP-Bundestagsabgeordneten Jürgen Türk. (Quelle: http://www.ndr.de/ndr/regional/20020814/hochwasser/wahlkampf_aussetzen.html - Link leider nicht mehr aktiv)

Fragen und Aufgaben für die Umweltbildung

  • Meinungsbildung zu den verschiedenen Strategien eines Hochwasserschutzes. Z.B.: Was spricht dafür, was spricht dagegen, eine von der Flut zerstörte Siedlung wieder aufzubauen?
  • Welche Lösungsvorschläge, Forderungen, politischen Aussagen kamen nach Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre auf die Tagesordnung? Wer hat sich wie positioniert (z.B. Umweltministerium, Politiker, Wirtschaftsverbände, Umweltverbände - auf Bundes- oder Landesebene)? Was ist aus diesen Aussagen geworden? Wo lässt sich eine praktische Wirksamkeit feststellen?
  • Die gleichen Fragen können für die aktuelle Hochwasserkatastrophe gestellt werden.

Handlungsoptionen für Schulen

  • Schulen können an der gesellschaftlich notwendigen Meinungsbildung mitwirken, indem sie sich zunächst intern - z.B. im Rahmen von Projekten - sachkundig machen und dann auch öffentlich - z.B. in Form von Leserbriefen, Ausstellungen oder Veranstaltungen - Position beziehen.
  • Schulen im Alpenraum können sich an der WWF-Kampagne Free Your River beteiligen.
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