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Unesco-Dekade

Land unter... Hochwasser und Umweltbildung

Schritt 3 - Hochwasser / Überschwemmung

Gliederung dieser Seite

Der "Puffer" Gewässersystem ist ebenfalls nach kurzer Zeit überlastet. Es kommt zu Überschwemmungen.

Details

Die natürlichen Gewässersysteme mit Bächen, Flüssen nebst deren Auen und den stehenden Gewässern sind darauf ausgelegt, saisonal sehr unterschiedliche Wassermassen zu transportieren.

Die Gewässer mit ihren Auen stellen - im Vergleich zu Vegetation, Boden und Relief - den Puffer mit der größten Aufnahmekapazität dar.

Wenn ein Fluss über die Ufer tritt und seine Aue überschwemmt, so ist das ein ganz natürlicher Vorgang; die natürliche Vegetation (z.B. Hart- oder Weichholz-Auwälder) in diesen Gebieten ist (war ursprünglich, als es sie noch gab) darauf eingestellt; sie braucht sogar ab und zu dieses "Ausufern" des Flusses. Somit hat z.B. ein Flussbett mit seiner Aue auch eine Puffer-Funktion.

Aus Sicht des Menschen kritisch wird es,

  • wenn in seltenen Fällen der Wasserstand so hoch steigt, dass auch Gebiete überschwemmt werden, die sonst bei einem "durchschnittlichen" Hochwasser trocken bleiben und vor allem
  • wenn in diesen Gebieten sensible Nutzungen angesiedelt sind (dazu siehe nächste Seite).

Je mehr Überflutungsraum an einem bestimmten Gewässerabschnitt verfügbar ist, umso mehr kann dieser Abschnitt Pegelspitzen (extrem hohe Wasserstände) ausgleichen, und umso geringer ist die Hochwassergefahr weiter flussabwärts.

Durch verschiedene Maßnahmen hat der Mensch die Pufferfunktion der Gewässer teilweise drastisch beschnitten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Flussbegradigung, z.B. Durchstich und Trockenlegung von Mäandern, Verfüllung von Altarmen...(So hat der Mensch den Lauf des Oberrheins um 82km und den des Niederrheins um 23km verkürzt, nach UBA),
  • Errichtung von Dämmen / Deichen zum Zwecke des Hochwasserschutzes.

Beide Maßnahmen bewirken, dass das Wasser aus einem Gewässerabschnitt schneller - und mit höherem Pegel! - zu dem darunter liegenden Abschnitt läuft. Nach Angaben des BUND sind über 80% der Flussauen bereits zerstört. Nach Angaben des UBA ist seit 1980 (bis Ende der neunziger Jahre) der natürliche Überschwemmungsraum am Oberrhein durch Siedlungsbau, Industrie und Landwirtschaft von 150.000ha auf weniger als 50.000ha beschnitten worden, in natürlichem Zustand befinden sich bestenfalls noch 1% der ursprünglichen Überschwemmungsflächen.

"Mit dem früheren Konzept des Hochwasserschutzes, nämlich der beschleunigten Abführung der Hochwasserwelle auf möglichst kurzem Wege, wurde zudem die Hochwassergefahr zu den Unterliegern (beispielsweise Niederrhein, Niederlande) verschoben, insgesamt indes nicht verringert." (UBA)

Mit Talsperren oder ähnlichen künstlichen Gewässern kann der Mensch auch neuen, den Wasserstand regulierenden Stauraum schaffen. Allerdings geht dies zu Lasten der natürlichen Stauräume, denn die natürliche Auenvegetation, die eine regelmäßige Überflutung braucht, leidet in der Folge. Zudem sind Staustufen für die Flussschifffahrt kontraproduktiv: Wenn hier das Wasser dauerhaft über das Niveau der ehemaligen Mäanderstrecken angehoben wird, geht natürlicher Hochwasser-Stauraum verloren!

Nach Angaben des UBA steigen die Pegel bei Hochwasserereignissen heute schneller und höher an als zu den Zeiten vor den umfangreichen Gewässerausbau-Maßnahmen. Am Pegel Maxau (Oberrhein) hat sich der 200jährige Abfluss (d.h. der Wasserdurchfluss, der statistisch bei einem alle 200 Jahre auftretenden extremen Hochwasser zu erwarten ist) von 5000m³/s (im Jahr 1955) auf 5700m³/s (1997) erhöht. Während eine Hochwasserwelle früher von Basel nach Maxau 64h unterwegs war, benötigt sie heute nur noch 23h.

Allerdings gibt es bislang noch wenig gesicherte Untersuchungsergebnisse darüber, wie groß genau der menschliche Einfluss auf Hochwasserereignisse ist (es gibt lediglich Modellrechnungen für kleinere Gebiete). Dennoch kann eingeschätzt werden, dass bei kleineren Gewässern die Maßnahmen, die die Wasserspeicherung im Umland vermindern (siehe Schritt 2) relativ schwerer wiegen; bei größeren Gewässern sind die auf dieser Seite besprochenen wasserbaulichen Maßnahmen gravierender.

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk gibt, das sich mit dem Schutz und der Nutzung von Gewässern sowie auch wasserbaulichen Maßnahmen befasst (siehe unten in der Rubrik "Service"). Wichtig zu wissen ist, dass Maßnahmen zum Flussausbau in einem öffentlichen Verfahren mit Bürgerbeteiligung genehmigt werden müssen! Details

Fragen und Aufgaben für die Umweltbildung

  • Welche Phänomene der Hochwasserproblematik lassen sich physikalisch aus der Dynamik von Flüssigkeiten erklären (z.B. Beziehung zwischen "Leitungs"querschnitt und Fließgeschwindigkeit)? Welche praktischen Forderungen für einen Hochwasserschutz lassen sich daraus ableiten?
  • Wie hat sich der Heimatort in seiner Geschichte entwickelt. Was ist dabei aus den Gewässern inclusive der Auen und Feuchtgebiete geworden (z.B. Trockenlegung, Verfüllung, Eindeichung, etc.)? Welche Spuren weisen noch auf die alten Gewässer hin? (z.B. Orts- und Straßennamen, ortstypisches Gewerbe, regionaltypische Familiennamen).
  • Wo am Fluss gibt es Wasserstandspegel, welche historischen Höchstwerte sind darauf vermerkt und was kann über diese Hochwasser in Erfahrung gebracht werden?
  • Was ist uns ein Leben am Gewässer wert?
  • Wie funktioniert baulicher Hochwasserschutz?

Handlungsoptionen für Schulen

Es gibt verschiedene Gewässer(schutz)projekte, an denen sich speziell Schulen beteiligen können. Gerade an Klein- und Kleinstgewässern können Schüler nützliche Aufgaben übernehmen, wenn sie Messwerte erfassen oder Pflegearbeiten übernehmen.

Daneben können auch Lehrende und Lernende ihre Bürgerrechte geltend machen, wenn sie von Maßnahmen zum Gewässerausbau betroffen sind. Ein Mittel ist es, im entsprechenden Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren Widerspruch einzulegen (was allerdings viel Zeit und Kraft zur Einarbeitung in die Materie erfordert) oder einen von Bürgerinitiativen bzw. Umweltverbänden ausgearbeiteten Widerspruch zu unterstützen.

An dieser Stelle wird es erforderlich, als (Umwelt-)Lehrender das eigene Arbeitsverständnis zu reflektieren! Ist es zulässig und wenn ja: Welche Chancen und Risiken birgt es, sich in eine umweltpolitische Diskussion einzuklinken? Kann eine Bürgerinitiative, die sich auf eine konfliktreiche Auseinandersetzung konzentriert, ein geeigneter Partner für eine Schule sein? Wie kann vermieden werden, dass (zumal minderjährige) Lernende für irgendwelche Kampagnen instrumentalisiert werden? Um einer falschen Scheu vorzubeugen, sei betont, dass derjenige, der sich mit einem Widerspruch an einem öffentlichen Verfahren beteiligt, damit keinen subversiven Akt begeht, sondern nur genauso seine verfassungsmäßigen Bürgerrechte nutzt wie derjenige, der wählen geht.