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Unesco-Dekade

Boden als Lebensgrundlage besser schützen

Pressemitteilung aus dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 13.08.02

Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling hat heute in Schwerin den ersten Bodenbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Kabinett vorgestellt. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und bildet nunmehr die Grundlage für die Erarbeitung des Bodenschutzprogramms.

"Der Schutz des Bodens, als oberste Schicht der Erdkruste, wurde in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt", so Umweltminister Methling vor der Landespressekonferenz in Schwerin. "Von den mehr als 900 bi- oder multilateralen Verträgen, Vereinbarungen oder Konventionen im Bereich des Umweltschutzes, sind nur ganz wenige auf den Bodenschutz ausgerichtet. Auch in der EU war der Boden bisher nicht Gegenstand umfassender europäischer Maßnahmen. Gegenwärtig ist die Europäische Kommission dabei, eine Bodenschutzstrategie zu erarbeiten. In Deutschland wurde 1998 mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz eine verbindliche Grundlage für den Schutz des Bodens als lebenswichtige, weitgehend nicht erneuerbare Ressource geschaffen. Darin werden drei Grundfunktionen des Bodens definiert: die natürlichen Funktionen, die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und die Nutzungsfunktionen. Ziel des Gesetzes ist es, diese Funktionen nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Die Umsetzung der Ziele des Bodenschutzes muss jedoch in den Bundesländern erfolgen. Deshalb habe ich zu Beginn der Legislaturperiode die Erarbeitung eines Bodenschutzprogramms für Mecklenburg-Vorpommern angeregt. Mit dem vorliegenden Bodenbericht konnte jetzt die erste Phase der Erarbeitung des Bodenschutzprogramms, die Analyse des Bodenzustands, abgeschlossen werden.

Die zweite Phase umfasst die Bewertung des Bodenzustands und die Ausweisung von Bereichen, in denen auf Grund hoher Belastungen dringend Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur Vorsorge erforderlich sind. Bestandteil dieser zweiten Phase sind die Themen "Bewertung der Bodenfunktionen", "Ableitung von Umweltqualitätszielen" und "Indikatoren und Bodenmonitoring". Für jene Bereiche, für die Umweltqualitätsziele festgelegt werden, müssen Indikatoren ermittelt und ein System für ein Bodenmonitoring entwickelt und betrieben werden. Hierzu soll vorwiegend auf vorhandene Messprogramme des Landes wie Dauerbeobachtungsflächen und die integrierte Umweltbeobachtung zurückgegriffen werden. In der dritten Phase werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Nutzer des Bodens in die Lage zu versetzen, das angestrebte Umweltqualitätsziel zu erreichen. Die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen wird gemeinsam mit den Bodennutzern erfolgen. Die Erarbeitung der 2. und 3. Phase werden parallel erfolgen, weil Bewertung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen nicht schematisch zu trennen sind.

Mit dem 300 Seiten starken Bodenbericht verfügt M-V erstmalig über eine umfassende und detaillierte Analyse der Böden im Land. Einführend werden im Bericht die Zielsetzung des Bodenschutzprogramms, die Bodenfunktionen sowie Programme und rechtliche Grundlagen zum Schutz des Bodens dargelegt. Im zweiten Kapitel werden die Geologie der Oberflächenbildungen, die Bodenentwicklung, die Verbreitung und Nutzung der Böden sowie Lebensraumfunktionen des Bodens aufgeführt. Im Kapitel Informationsgrundlagen werden die Informationssysteme, die Boden - Dauerbeobachtungsflächen sowie Kartenwerke dargestellt. Den größten Raum nimmt im Bericht die Zustandsanalyse der Böden in M-V ein. Sie reicht von der physikalischen Charakterisierung (Bodenerosion, Bodenverdichtung, Bodenauftrag) über die stoffliche Charakterisierung (Nährstoff- und Schadstoffeinträge, altlastverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen, Stoffausträge) bis hin zur bodenhygienischen und radioaktiven Charakterisierung der Böden. Den Abschluss bilden Literaturverzeichnis, Anhang und Register mit allen Informationsquellen sowie nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen zum Bodenschutz. Komplettiert wird der Bodenbericht durch 31 Abbildungen, 137 Tabellen und 9 Übersichtskarten.

Das Bodenschutzprogramm M-V soll dazu beitragen, den Boden als Lebensgrundlage des Menschen besser und nachhaltiger zu schützen. Ziel muss es deshalb sein, keine Verschlechterung der natürlichen Bodenfunktionen zuzulassen bzw. Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren. Der Bodenbericht, mit dem ein Gesamtüberblick über den Zustand des Bodens und seine natürliche Funktionalität gegeben wird, bildet dafür eine wichtige Grundlage. Das komplexe Bodenschutzprogramm ist als dynamisches Instrument zu betrachten, da sowohl der Zustand der Böden als auch Umweltqualitätsziele Veränderungen unterliegen. Die Erarbeitung des Bodenschutzprogramms soll bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen sein.

Der Bodenbericht erscheint vorerst in einer Auflagenhöhe von 300 Stück. Durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wird er unter anderem den Umwelt- , Landwirtschafts- und Raumordnungsbehörden, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Universitäten und Fachhochschulen, dem Bergamt Stralsund, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie dem Bundesverband Boden und der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft zur Verfügung gestellt", teilte Umweltminister Methling mit.